Beste Beratung mit der 360-Grad-Lösung

Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat den Rahmen für Menschen mit Behinderung sehr verändert. Das betrifft alle Möglichkeiten der Gesamtplanung und der Teilhabeplanung. Das Wunschrecht und das Wahlrecht sind zwar gestärkt worden, aber die Eigenverantwortung bei der Antragstellung wurde erhöht. Die Folge davon ist: Der Beratungsbedarf ist gestiegen. In vielen Fällen ist sogar eine starke Begleitung gefragt.

Wir haben eine Basis für unsere Kunden und für unsere Beratungsstelle geschaffen. Es nennt sich Sharepoint. Wir haben es zu einem klugen Werkzeug weiterentwickelt. Damit können Beratungsgespräche notiert werden und später weitergeführt werden. Es können Unterlagen angehängt werden. Es können Kundendaten, wie Namen und Adressen, an einem zentralen Ort aufgeführt werden. Oder an einem anderen Ablauf der Verwaltung angebunden werden. Sharepoint bietet sich auch dafür an: bestehende Excel-Listen, Kontaktlisten und andere Listen können in ein einziges Programm eingefügt werden. Und mit bestimmten Arbeitsabläufen in einen ausgeplanten Plan zur Abarbeitung überführt werden.

 

Von der Beratung bis zur Verplanung

Wir können mit unserem Software-Partner Köllisch, Gesellschaft für Prozessmanagement mbH eine Lösung speziell für die Sozialwirtschaft anbieten. Sie lässt sich beweglich und persönlich anpassen und berücksichtigt allgemeine Vorgaben. Und regionale Vorgaben. Zum Beispiel bei der Feststellung des Bedarfs, das für Baden-Württemberg gilt. Oder der Feststellung der Behinderung und Gesundheit, die für alle Länder gilt.


Ralf Zentner
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